Vereinsbestimmungen
„Satzung des Fischereiverein Haunstetten e.V mit Gültigkeit ab dem 15. März 2015“ [HIER KLICKEN]
Allgemein:
Neuaufnahmen:
Jede Neuaufnahme wird mit einer 12 monatigen Probezeit versehen, wobei der Verein das Recht besitzt ohne Angaben von Gründen diese Aufnahme wieder rückgängig zu machen. Aufnahmegeld wird in Höhe von 150 € erhoben (Außer Sonderaktionen und Jugendgruppe).
Kündigungsrecht:
Kündigungen müssen bis spätestens 30. September (Poststempel) des laufenden Jahres vorliegen. Später eingehende Kündigungen werden nicht berücksichtigt! Eine Kündigung ist generell nur rechtswirksam, wenn die eigenhändige Unterschrift des Vertragsinhabers in Schriftform vorliegt. Aus diesem Grund können wir Vertragskündigungen per WhatsApp & Telefon ebenfalls nicht akzeptieren.
Jahreskarten:
Jahreskartenänderungen müssen bis spätestens 30. September (Poststempel) des laufenden Jahres vorliegen. Später eingehende Wünsche (Änderungen) werden nicht berücksichtigt! Eine Abbestellung oder Änderung ist generell nur rechtswirksam, wenn die eigenhändige Unterschrift des Vertragsinhabers in Schriftform vorliegt. Aus diesem Grund können wir Abbestellung oder Änderung per WhatsApp & Telefon ebenfalls nicht akzeptieren.
Arbeitsgeld:
Alle aktiven Mitglieder müssen Arbeitsleistungen erbringen oder Ersatzweise dafür 125,- € pro Jahr bezahlen. Mitglieder ab dem 65. Lebensjahr und Mitglieder mit Schwerbehindertenausweis sind hiervon befreit.
Alle Schwerbehinderte müssen eine Kopie Ihres Ausweises der Vorstandschaft vorzulegen. Nach Ablauf der Gültigkeit müssen Schwerbehinderte eine Ausweisverlängerung vorlegen, ansonsten wird das Arbeitsgeld eingezogen.
Fangbuchpflicht :
Jahreskarteninhaber dürfen ohne Fangbuch nicht angeln.
Jeder Fisch muss unmittelbar direkt nach dem Fang eingetragen werden, erst danach darf weitergeangelt werden.
Andernfalls erfolgt der Jahreskartenentzug.